Abklärung und Beratung (A-Leistung)
- Pflegeverordnungen beim Arzt einholen
- Persönliches Gespräch, in dem Ihre Bedürfnisse und die dazugehörigen Leistungen eruiert werden (Bedarfsabklärung)
- Therapie und Diagnostik abklären
- Termine und Auskünfte einholen
- Pflegebedarf bestimmen und Pflegediagnosen erstellen
- Beratung und Beschaffung von medizinischen Geräten und Hilfsmittel (z.B. med. Kompressionsstrümpfe, O2-Geräte, etc..)
- Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagssituationen
- Beratung von Angehörigen und bei medizinischen Fragen
- Unterstützung im Organisieren von Entlastungsmöglichkeiten wie Mahlzeiten, Haushaltshilfen und Ferienbetten
Behandlungspflege (B-Leistung)
- Wunden nach Operationen, Chronische Wunden, Wundbehandlung mit Niederdrucktherapie, Diabetische Fussulcus
- Stomapflege
- Verabreichung von s.c/i.m/i.v. Injektionen
- Medikamentenmanagement
- Bestimmung des Blutzuckers und Insulinmanagement
- Messen von Vitalzeichen
- Pflege von Sonden und Kathetern
- Kompressionstherapie (Zinkleimverband, 3lagiger Kompressionsverband)
- Pflege von PiCC-Line und Porth a Cath
- Atemtherapien (Inhalationen, O2-Therapie)
- Fusspflegebehandlungen bei Diabetiker
Grundpflege (C-Leistung)
- Körperpflege
- Lagerung und Dekubitusprophylaxe
- Beratung und Auswahl geeigneter Inkontinenzprodukte
- An- und Abziehen von medizinischen Kompressionsstrümpfe
NICHT KLV - pflichtigen Leistungen
- Medikamente in der Apotheke oder beim Arzt abholen
- Begleitungen (z.B. zum Arzt)
Vorteile für Sie als Kunde
- kontinuierliche Betreuung durch mich
- Erhaltung persönlicher Lebensqualität
- Erhaltung und Unterstützung der Selbständigkeit
- Entlastung Ihres persönlichen Umfeldes
- Einsatzbereitschaft nach Absprache -/+30min
Kosten
Mit meiner ZSR Nummer bin ich Krankenkassen anerkannt.
Was heisst Krankenkassen anerkannt?
Sie bezahlen den selben Tarif wie für eine öffentliche Spitex für alle Leistungen der Grund- und Behandlungspflege und Abklärungen & Beratungen. Die Tarife sind vorgegeben vom Schweizerischen Krankenversicherungsgesetz KVG (KVG KLV Art. 7, Abs. 2). Die Leistungen werden von Ihrem Arzt verordnet, darum kümmere ich mich.
Was ist der Unterschied zwischen privater Spitex, freiberufliche Pflegefachpersonen und der öffentlichen Spitex?
- Öffentliche Organisationen haben in der Regel eine Versorgungspflicht gegenüber Gemeinden/Kantone und verpflichten sich alle Aufträge anzunehmen.
- Private Selbständige haben keine Versorgungspflicht. Sie können eine Mindestdauer festlegen und Aufträge ablehnen.
- Persönliche individuelle Pflege von immer der selben Pflegeperson oder möglichst wenigen Wechsel schafft Vertrauen, fördert die Selbstheilungskräfte und gibt zusätzliche Sicherheit. Sie sind eher flexibel und können die Einsatzzeiten anpassen.
- Freiberufliche benötigen ein eidgenössisch anerkanntes Diplom einer höheren Fachschule, dass vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) ausgestellt wird, eine Berufsausübungsbewilligung des kantonalen Gesundheitsamtes, regelmässige Weiterbildungen und Qualitätskontrollen, einen einwandfreien Leumund, sowie die Mitgliedschaft im Berufsverband der Pflegefachpersonen (SBK) und sie müssen Berufshaftpflicht versichert sein.