Kassenpflichtige Leistungen
Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) Art. 7 die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung
Ambulante Pflege
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) folgende Beiträge pro Stunde:
• Grundpflege CHF 52.60
• Untersuchung und Behandlung CHF 63.00
• Abklärung, Beratung, Koordination CHF 76.90
Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet.
Die Kosten die Sie übernehmen müssen
- ist die Patientenbeteiligung von 7.65CHF pro Behandlungstag
- die Zahlung der jährlichen Franchise
- der obligatorische Selbstbehalt von 10%
Von der Patientenbeteiligung sind Personen unter 18 Jahren und Personen, deren Pflegeleistungen von anderen Versicherer als der KVG übernommen werden (Invalidenversicherung, Militärversicherung und Unfallversicherung) befreit.
Unterstützung zur Aktivitäten des täglichen Lebens
- Botengänge wie z.B. Medikamente in der Apotheke oder beim Arzt abholen
- Abfall entsorgen, etc..
Diese Leistungen sind nicht kassenpflichtige Leistungen und sind nicht vom KVG anerkannt.
Gewisse Bereiche können durch private Zusatzversicherung übernommen werden, wenn eine ärztliche Verordnung für Hauswirtschaft vorliegt. Wenn Sie regelmässig nicht kassenpflichtige Leistungen in Anspruch nehmen möchten, empfehle ich Ihnen sich vorher bei Ihrer Krankenkasse zu informieren.
Einheitstarif für NICHT KLV - Leistungen (Hauswirtschaftliche Leistung) : CHF 60 pro Stunde